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Unser Weg zum neuen Vereins- & Kletterzentrum im Blick.


Aktuelle News zum Projekt

Alle News zum Projekt

In regelmäßigen Abständen informiert das Projektteam zum aktuellen Stand für das neue Vereins- und Kletterzentrum.

217 Ja-Stimmen — die Mitglieder entscheiden: Wir bauen!

Außerordentliche Mitgliederversammlung stimmt für das neue Vereins- und Kletterzentrum — ein historischer Moment für den DAV Ravensburg.
11.05.2026

Mit überwältigender Mehrheit haben die Mitglieder des DAV Ravensburg grünes Licht für ihr Traumprojekt gegeben. 217 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen. Ein Meilenstein in der Vereinsgeschichte.

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Es geht los — wir vergeben die Gewerke

Der Bau unseres neuen Vereins- und Kletterzentrums nimmt konkrete Form an. Vorbehaltlich der Zustimmung unserer Mitglieder am 7. Mai suchen wir jetzt die richtigen Partner.
04.05.2026

Vorbehaltlich der Mitgliederentscheidung am 7. Mai — die Ausschreibungen werden vorbereitet. Bist du dabei?

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Der Finanzierungsplan steht — mit euch.

Wie wir die Finanzierungslücke schließen — und warum es nur gemeinsam geht.
30.04.2026

889.000 Euro Finanzierungslücke. Vier Bausteine, um sie zu schließen. Und eine Mitgliederversammlung, bei der eure Stimme zählt.

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Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung

am Donnerstag, den 07.05.2026
29.04.2026

Liebe Sektionsmitglieder,


hiermit laden Vorstand und Lenkungsausschuss zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der Sektion Ravensburg im Deutschen Alpenverein e.V. ein. Gegenstand der Versammlung ist die Realisierungsentscheidung für das Bauvorhaben „Vereins- und Kletterzentrum“ und die hiermit unmittelbar zusammenhängenden Ermächtigungen von Vorstand und Lenkungsausschuss.

Die Einladung erfolgt gemäß § 20 der Satzung in Textform unter Einhaltung der dort vorgesehenen Einberufungsfrist von 7 Tagen.

I. Rahmendaten

Veranstalter: Sektion Ravensburg im Deutschen Alpenverein e.V.
Anlass: Außerordentliche Mitgliederversammlung
Datum: Donnerstag, 7. Mai 2026
Beginn: 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr)
Ort: Mensa Spohn-Gymnasium, Spohnstraße 22, 88212 Ravensburg
Zugang: Teilnahme ausschließlich in Präsenz; Stimmrecht persönlich, eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist in der Satzung nicht vorgesehen.

 

II. Tagesordnung

Top 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit, Mitteilung der Tagesordnung bei Einberufung (Formal)
Top 2. Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung nebst Unterzeichner (2 Mitglieder), Hinweis Stimmkarten zur Abstimmung (Wahl)
Top 3. Genehmigung der Tagesordnung (Beschluss)
Top 4. Bericht des Vorstands und des Lenkungsausschusses zum Stand Vereins- und Kletterzentrum (Planung, Kostenberechnung, Finanzierung, Zeitplan) (Bericht)
Top 5. Realisierung Vereins- und Kletterzentrum– Bevollmächtigung Vorstand und Lenkungsausschuss (Beschlussvorlage) (Beschlussgegenstand)
Top 6. Aussprache (Diskussion)
Top 7. Abstimmung über Beschlussformel gemäß Ziffer VI der Beschlussvorlage (Einzelabstimmung über die Beschlüsse (1) bis (6)) (Abstimmung)
Top 8. Verschiedenes (Information)
Top 9. Schließung der Versammlung (Formal)

 

III. Hinweise zu TOP 5 (Beschlussgegenstand)

Gegenstand von TOP 5 ist die Beschlussvorlage zur Realisierung des Vereins- und Kletterzentrums. Die Beschlussvorlage ist dieser Einladung als Anlage beigefügt. Über die dort unter Ziffer VI aufgeführte Beschlussformel wird in der Versammlung einzeln abgestimmt; die Beschlusspunkte sind:

(1) Realisierung des Bauvorhabens mit einem Gesamtbudget von bis zu € 10.500.000 netto;
(2) Ermächtigung zum unmittelbaren Abschluss des notariellen Kaufvertrages über sämtliche Geschäftsanteile an der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH zu einem marktüblichen Kaufpreis (höchstens 500.000€);
(3) Ermächtigung zur unmittelbaren Beauftragung eines Architekten mit der Leistungsphase 5 HOAI;
(4) Bevollmächtigung zum Abschluss aller übrigen Realisierungsverträge, aufschiebend bedingt durch bestandskräftige Baugenehmigung und verbindliche Finanzierungszusage;
(5) Erhebung einer Umlage zur Schließung der Deckungslücke;
(6) Erhebung einer Sonderumlage im Jahr 2027 bei Baukostensteigerung von 5 % oder mehr gegenüber dem Gesamtbudget, soweit nicht anderweitig gedeckt.

Finanzielle Tragweite für die Mitglieder. Die Beschlüsse (5) und (6) begründen eine mögliche Zahlungspflicht der Mitglieder. Höchstbeträge je Mitgliedskategorie und der Gesamthöchstbetrag aus beiden Umlagen zusammen sind in der Beschlussvorlage unter Ziffer 6 (ii) und 6 (iii) geregelt. Wir bitten alle Mitglieder, die Beschlussvorlage vor der Versammlung sorgfältig zur Kenntnis zu nehmen.

Erforderliche Mehrheit. Für die Beschlussfassung gelten die satzungsmäßigen Mehrheitserfordernisse; für die Umlagebeschlüsse (5) und (6) ist die in §21, Ziff.2 der Satzung vorgesehene einfache Mehrheit erforderlich.

 

IV. Mitgliederrechte

Antragsrecht. Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens 05.05.2026, 1 Tag vor der Versammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle (Anschrift oben; E-Mail: info@dav-ravensburg.de) eingereicht werden. Über die Zulassung später eingehender Anträge entscheidet die Versammlung.

Auskunftsrecht. Jedes Mitglied kann zu den Beschlussgegenständen vor und während der Versammlung Auskunft verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung erforderlich ist.

Stimmrecht und Vertretung. Stimmberechtigt sind alle nach Maßgabe der Satzung stimmberechtigten Mitglieder. Die Stimme ist persönlich abzugeben; eine Vertretung ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Einsichtsrecht. Die zu TOP 5 gehörenden Unterlagen (Planstand, Kostenberechnung, Finanzierungsplan, Anteilskaufvertrag-Entwurf) können während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden der Anteilskaufvertrag-Entwurf nicht versendet; die Einsicht ist nach Voranmeldung möglich.

 

V. Unterlagen zur Versammlung

Die folgenden Unterlagen werden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt bzw. zur Einsicht bereitgehalten:

Nr. 1 Diese Einladung nebst Tagesordnung, Bereitstellung: Anlage
Nr. 2 Beschlussvorlage zu TOP 5 (Vereins- und Kletterzentrum; Erwerb Anteile Blöckle GmbH; Beauftragung Architekt LP 5 HOAI; Umlage und Sonderumlage 2027), Bereitstellung: Veröffentlichung website/Einsicht Geschäftsstelle
Nr. 3 Kostenberechnung und Finanzierungsplan (Zusammenfassung), Bereitsstellung: Einsicht Geschäftsstelle
Nr. 4 Entwurf notarieller Anteilskaufvertrag (SPA) – vertrauliche Fassung, Bereitstellung: Einsicht Geschäftsstelle nach Voranmeldung
Nr. 5 Planstand Generalplaner (wurm Gesamtplanung) – Auszüge, Bereitstellung: Einsicht Geschäftsstelle

 

VI. Organisatorisches

Einlass und Akkreditierung. Einlass ab 18 Uhr. Zur Akkreditierung bitten wir um Vorlage des Mitgliedsausweises oder eines Lichtbildausweises in Verbindung mit der Mitgliedsnummer. Nur akkreditierte Mitglieder erhalten Stimmkarten.

Beginn und voraussichtliche Dauer. Beginn 19 Uhr; voraussichtliche Dauer ca. 2 Stunden.

Barrierefreiheit. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei zugänglich. Bei besonderem Unterstützungsbedarf bitten wir um vorherige Mitteilung an die Geschäftsstelle.

Rückfragen. Für Rückfragen zur Versammlung, zur Beschlussvorlage oder zu den Unterlagen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung. Mail: info@dav-ravensburg.de, Telefon: +49 751 79164768 oder 3525964.

Wir bitten um Ihre Teilnahme und danken Ihnen für Ihr Engagement für die Sektion und ihr Bauvorhaben.

 

Mit herzlichen Grüßen

Markus Braig

Rechtsvorstand im Namen des Vorstands und des Lenkungsausschusses

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Beschlussvorlage – Realisierung Vereins- und Kletterzentrum

Beschlussvorlage zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am 7. Mai 2026

Tagesordnungspunkt 5: Realisierung Vereins- und Kletterzentrum – Erwerb Anteile Blöckle GmbH – Beauftragung Architekt LP 5 HOAI – Bevollmächtigung Vorstand und Lenkungsausschuss

Antragsteller: Vorstand / Lenkungsausschuss
Gegenstand: Neubau Vereins- und Kletterzentrum DAV-Sektion Ravensburg; Erwerb der Anteile der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH; Beauftragung Architekt LP 5 HOAI
Gesamtvolumen: bis zu € 10.500.000 netto (incl. Anteilskaufpreis Blöckle GmbH)
Stand Planung: Planstand wurm Gesamtplanung vom 21.04.2026 (LP 3)
Erforderliche Mehrheit: gemäß §21, Ziff.2 der Satzung

 

I. Präambel


Die Mitgliederversammlung hat sich in ihrer außerordentlichen Sitzung vom 29. Januar 2026 grundsätzlich mit dem Vorhaben „Vereins- und Kletterzentrum“ befasst und die Grundsatzentscheidung zur weiteren Planung getroffen. Planung und Kostenermittlung sind seither fortgeschritten.

Das Gesamtvolumen des Bauvorhabens beläuft sich nach aktueller Kostenberechnung (Stand 28.04.2026) auf rund € 10,5 Mio. netto einschließlich Baunebenkosten, Honoraren sowie angemessener Reserven für Unvorhergesehenes. Daneben stehen der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH (Verkäufer: Janett und Tobias Menzel) sowie die Beauftragung eines Architekten mit der Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) als zwingende Vorbereitungsschritte für den fristgerechten Baubeginn an.

Der nachfolgende Beschluss konkretisiert den Beschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Januar 2026, trifft die Realisierungsentscheidung unter aufschiebenden Bedingungen, ermächtigt Vorstand und Lenkungsausschuss zum sofortigen Abschluss des notariellen Anteilskaufvertrages und zur sofortigen Beauftragung der Leistungsphase 5 HOAI und bevollmächtigt Vorstand und Lenkungsausschuss zum Abschluss der übrigen erforderlichen Verträge.

II. Beschluss


1. Realisierungsentscheidung
Die Mitgliederversammlung beschließt die Realisierung des Bauvorhabens „Vereins- und Kletterzentrum“ am Standort „Escher-Wyss-Weg, Ravensburg“ nach Maßgabe der Planungsunterlagen des Generalplaners (wurm Gesamtplanung, Planstand vom 21.04.2026 mit einem Gesamtbudget von bis zu € 10.500.000 netto (einschließlich Baunebenkosten, Architekten- und Ingenieurhonoraren, Erschließungskosten[SB1] , Reserven und Positionen für Unvorhergesehenes).

2. Erwerb der Anteile der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH
Vorstand und Lenkungsausschuss werden gemeinschaftlich ermächtigt, unmittelbar im Anschluss an diese Mitgliederversammlung einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH (nachfolgend „Zielgesellschaft“) von Frau Janett Menzel und Herrn Tobias Menzel abzuschließen und zu vollziehen.

Die Ermächtigung umfasst insbesondere:

den Abschluss des notariellen Kaufvertrages über den Erwerb sämtlicher Anteile einschließlich der dazugehörigen Nebenabreden (Gewährleistungen, Freistellungen, Übergangsregelungen, Wettbewerbsverbot);
die Vornahme aller zur Wirksamkeit und zum Vollzug erforderlichen Rechtshandlungen (Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisteranmeldungen, Mitteilungen an Geschäftsführung und Vertragspartner der Zielgesellschaft);
die Bestellung angemessener Sicherheiten und Treuhandabreden (Notaranderkonto) zur Absicherung des Kaufpreises und etwaiger Gewährleistungsansprüche;
den Abschluss flankierender Verträge, soweit zur Fortführung und Integration des Betriebes der Zielgesellschaft in die Sektion erforderlich.
Kaufpreis. Der Lenkungsausschuss stellt die Angemessenheit vor Beurkundung fest. Die Feststellung wird zum Bestandteil der Beschlussdokumentation genommen. Er darf die Höhe von 500.000,00 € nicht überschreiten.

Begründung der Sofortermächtigung. Der zeitnahe Anteilserwerb ist zwingende Voraussetzung für den fristgerechten Baubeginn und den Erhalt von Fördermittel. Eine Verzögerung würde zu einer Verschiebung der gesamten Bau- und Finanzierungsplanung, zum Verlust zugesagter Fördermittel- und Finanzierungskonditionen sowie zu erheblichen Folgekosten (Baupreissteigerung, verlängerte Miet- und Zwischenlösungskosten) führen. Die Ermächtigung erfolgt daher unmittelbar und unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 5.

3. Beauftragung Architekt Leistungsphase 5 HOAI
Vorstand und Lenkungsausschuss werden gemeinschaftlich ermächtigt, unmittelbar im Anschluss an diese Mitgliederversammlung einen Architekten nach Ausschreibung mit der Erbringung der Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) für das Bauvorhaben nach Ziffer 1 zu beauftragen.

Vergütung. Die Vergütung ist nach Maßgabe der marktüblichen HOAI-Honorarsätze (anrechenbare Kosten, Honorarzone, Prozentsatz der Grundleistungen der Leistungsphase 5) zu vereinbaren. Die Marktüblichkeit wird durch den Lenkungsausschuss vor Auftragsvergabe geprüft und dokumentiert.

Begründung der Sofortermächtigung. Die Ausführungsplanung ist zwingende Voraussetzung für die Vergabe der Bauleistungen. Ein Aufschub bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 5 würde den Baubeginn um mehrere Monate verzögern und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spürbaren Baupreissteigerungen führen. Die Beauftragung der Leistungsphase 5 erfolgt daher unmittelbar und unabhängig vom Eintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 5.

Kündigungsvorbehalt. Der Vertrag ist so auszugestalten, dass er bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingungen nach Ziffer 5 zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen kündbar ist (Beschränkung der Kündigungsfolgen auf die bereits erbrachten Leistungen; Ausschluss von Entschädigungsansprüchen für nicht erbrachte Leistungen gemäß § 648 BGB, soweit rechtlich zulässig und verhandelbar).

4. Bevollmächtigung für die übrigen Realisierungsverträge
Vorstand und Lenkungsausschuss werden darüber hinaus gemeinschaftlich bevollmächtigt, im Rahmen des unter Ziffer 1 beschlossenen Gesamtbudgets alle zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen übrigen Verträge rechtsverbindlich abzuschließen, anzupassen und abzuwickeln, insbesondere:

Generalplaner- oder Architekten- und Fachplanerverträge nach HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 (mit Ausnahme der bereits nach Ziffer 3 beauftragten Leistungsphase 5);
Bauverträge (Generalunternehmer oder Einzelvergaben) auf Grundlage der VOB/B oder des BGB-Werkvertragsrechts einschließlich erforderlicher Nachträge;
Erbbaurechtsvertrag
Erschließungs-, Medien- und Nutzungsverträge;
Finanzierungsverträge gemäß Ziffer 6 einschließlich Sicherheitenbestellung (notarielle Grundschuldbestellungen);
Versicherungs-, Betriebs- und Serviceverträge, soweit im Zusammenhang mit der Errichtung oder Inbetriebnahme erforderlich.
Eine Überschreitung des Gesamtbudgets nach Ziffer 1 um mehr als 5 % bedarf eines erneuten Beschlusses der Mitgliederversammlung, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6 (iii) zur Sonderumlage 2027. Vorstand und Lenkungsausschuss berichten der Mitgliederversammlung in geeigneten Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, über den Projektfortschritt und die Kostenentwicklung.

5. Aufschiebende Bedingungen für Haupt- und Bauleistungsverträge
Vorstand und Lenkungsausschuss dürfen von der Bevollmächtigung nach Ziffer 4 für bindende Haupt- und Bauleistungsverträge erst Gebrauch machen, wenn die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind. Die Sofortermächtigungen nach Ziffern 2 (Anteilserwerb Blöckle GmbH) und 3 (Leistungsphase 5 HOAI) bleiben hiervon ausdrücklich unberührt.

a) Bestandskräftige Baugenehmigung

Es liegt eine bestandskräftige Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben vor, die keine wirtschaftlich schwerwiegenden Nebenbestimmungen enthält.

Als wirtschaftlich schwerwiegend gelten Nebenbestimmungen und Auflagen, die

(i) Mehrkosten von mehr als € 350.000 oder 3 % des Gesamtbudgets nach Ziffer 1 auslösen, oder
(ii) die bestimmungsgemäße Nutzung des Vereins- und Kletterzentrums (insbesondere Wettkampf-, Kurs- und Publikumsbetrieb sowie Öffnungszeiten) wesentlich einschränken.
b) Verbindliche Finanzierungszusage

Es liegt eine verbindliche schriftliche Finanzierungszusage eines oder mehrerer Kreditinstitute über denjenigen Teil der Gesamtkosten vor, der nicht durch Eigenmittel, Fördermittel, Zuwendungen oder Spenden gedeckt ist. Die Konditionen (Zinssatz, Zinsbindung, Tilgungsverlauf, Sicherheiten, Covenants) müssen für den Verein wirtschaftlich tragfähig sein.

c) Feststellung

Das Vorliegen der Bedingungen nach lit. a) und b) wird vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung dokumentiert festgestellt. Die Feststellung wird den Mitgliedern unverzüglich in Textform mitgeteilt.

6. Finanzierung, Umlage und Sonderumlage 2027
(i) Finanzierungsstruktur

Die Gesamtkosten des Bauvorhabens werden nach aktueller Planung wie folgt finanziert:

 Finanzierungsquelle |  Betrag (€)
 Eigenmittel: 1.050 TEUR
 Vorauszahlungen Sponsoren: 100 TEUR
 Darlehen (Mitglieder): 200 TEUR
 Gezeichnete Bausteine: 229 TEUR
 Spenden: 136 TEUR
 Zuschuss Stadt Ravensburg: 500 TEUR
 Zuschuss DAV-Hauptverband: 650 TEUR
 Darlehen DAV-Hauptverband: 1.300 TEUR
 Zuschuss WLSB: 1.200 TEUR
 Zuschuss für Nachhaltigkeit: 75 TEUR
 Rückgabe VZ / Ablösung Kletterbox: 300 TEUR
 Sachspenden für den Bau: 100 TEUR
 Kreditfinanzierung Bank: 5.000 TEUR
 Summe:10.840 TEUR
 Risikoabschlag: 890 TEUR
 Summe: 9.950 TEUR
 Deckungslücke: -550 TEUR


(ii) Umlage zur Schließung der Deckungslücke

Die Mitgliederversammlung stellt auf Grundlage der vorgelegten Kostenberechnung und Finanzierungsplanung selbst fest, dass zur Schließung einer konkret bezifferten Deckungslücke von bis zu € 550.000 eine Umlage nach §7, Ziff.2 der Satzung zu erheben ist, sofern und soweit diese Lücke nach Abschluss der Vergaben und endgültiger Festlegung der Finanzierungsmittel tatsächlich entsteht.

Für die Umlage gilt:

Anlass: Schließung der durch Eigenmittel, Fördermittel, Spenden und Bankdarlehen nicht gedeckten Finanzierungslücke des Bauvorhabens gemäß Ziffer 1.
Höchstbetrag je Mitglied: € 77, differenziert nach Mitgliedskategorien gemäß Beitragstabelle auf der website.

Mitgliedskategorie (Beispiele), Höchstbetrag Umlage (€):
Vollmitglieder (Erwachsene): 77 €
Familienmitglieder: 124 € + 7 € je Kind
Kinder / Jugendliche: 39 €


Fälligkeit: Die Umlage wird fällig, sobald (a) die aufschiebenden Bedingungen gemäß Ziffer 5 eingetreten sind und (b) der Lenkungsausschuss auf Grundlage der finalen Vergabeergebnisse und der endgültigen Finanzierungsmittel das Vorliegen und die konkrete Höhe der Deckungslücke förmlich festgestellt hat, frühestens jedoch zum 30.09.2026. Die Erhebung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung an die Mitglieder und wird dann fällig.

Härtefallregelung: Der Vorstand ist ermächtigt, auf schriftlichen und begründeten Antrag im Einzelfall Stundung, Ratenzahlung oder Erlass zu gewähren, wenn die Zahlung der Umlage für das Mitglied eine unzumutbare wirtschaftliche Härte darstellen würde.


(iii) Sonderumlage 2027 bei Baukostensteigerung

Die Mitgliederversammlung beschließt über die Umlage nach Ziffer 6 (ii) hinaus, dass auch im Jahr 2027 eine Sonderumlage erhoben werden kann, soweit sich während der Bauausführung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf wegen einer Baukostensteigerung von 5 % oder mehr gegenüber dem Gesamtbudget nach Ziffer 1 ergibt und dieser zusätzliche Finanzierungsbedarf weder durch Eigenmittel, zusätzliche Fördermittel, Spenden noch durch eine Aufstockung des Bankdarlehens zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen gedeckt werden kann.

Für die Sonderumlage 2027 gilt:

Anlass: Nachweislich eingetretene oder hinreichend sicher prognostizierte Baukostensteigerung von ≥ 5 % gegenüber dem Gesamtbudget nach Ziffer 1 während der Bauausführung.
Höchstbetrag je Mitglied: € 77 bzw. Betrag je Kategorie, wobei die Höchstbeträge nach Mitgliedskategorien in derselben Staffelung wie unter Ziffer 6 (ii) Anwendung finden. Die Sonderumlage 2027 tritt neben die Umlage nach Ziffer 6 (ii); eine Gesamtbelastung eines Mitglieds aus beiden Umlagen zusammen darf jedoch den je Kategorie festgelegten Gesamthöchstbetrag nicht überschreiten.
Fälligkeit: Die Sonderumlage wird fällig, sobald der Lenkungsausschuss auf Grundlage aktualisierter Kostenberechnungen, Nachtragsangebote oder Vergabeergebnisse das Vorliegen einer Baukostensteigerung von ≥ 5 % sowie die konkrete Höhe des ungedeckten zusätzlichen Finanzierungsbedarfs förmlich festgestellt hat. Die Erhebung erfolgt frühestens im Kalenderjahr 2027; die erste Rate wird 2 Wochen nach schriftlicher Mitteilung an die Mitglieder fällig.
Feststellungsverfahren: Die Feststellung der Baukostensteigerung und der Höhe des ungedeckten Zusatzbedarfs bedarf der einstimmigen Zustimmung von Vorstand und Lenkungsausschuss in gemeinsamer Sitzung und ist den Mitgliedern unverzüglich in Textform unter Darlegung der wesentlichen Gründe mitzuteilen.
Härtefallregelung: Die Härtefallregelung nach Ziffer 6 (ii) gilt für die Sonderumlage 2027 entsprechend.
Verhältnis zu Ziffer 4: Soweit Vorstand und Lenkungsausschuss die Voraussetzungen für die Sonderumlage 2027 förmlich festgestellt haben und die Umlage erhoben wird, entfällt das Erfordernis eines erneuten Mitgliederversammlungsbeschlusses nach Ziffer 4 für die durch die Sonderumlage gedeckte Budgetüberschreitung.


III. Verhältnis zum Grundsatzbeschluss vom Januar 2026
Dieser Beschluss konkretisiert und ersetzt den Grundsatzbeschluss der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29. Januar 2026, soweit er ihm inhaltlich widerspricht. Im Übrigen bleibt der Grundsatzbeschluss unberührt.

 

IV. Begründung (Kurzfassung)

1. Konkretisierung des Januar-Beschlusses. Der Grundsatzbeschluss aus dem Januar 2026 bedarf einer Konkretisierung, um die zum Vertragsabschluss erforderliche Bevollmächtigung tragfähig zu machen und den Eintritt in die Vergabe- und Umsetzungsphase abzusichern.

2. Sofortermächtigung Anteilserwerb und Leistungsphase 5. Der Erwerb der Anteile an der Blöckle GmbH sowie die Beauftragung der Ausführungsplanung (LP 5 HOAI) sind zeitkritische Vorbereitungsmaßnahmen, ohne die der geplante Baubeginn nicht gehalten werden kann. Eine Kopplung dieser Schritte an den Eintritt der aufschiebenden Bedingungen würde zu einer Verzögerung von mehreren Monaten und zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen (Baupreissteigerungen, Verlust zugesagter Fördermittel- und Finanzierungskonditionen, Zwischenlösungskosten) führen. Die Bindung an Angemessenheit (Kaufpreis bzw. HOAI-Honorar) sowie an einen Höchstbetrag für den Anteilskauf schützt den Verein gleichwohl vor unangemessenen Belastungen. Der Architektenvertrag ist so auszugestalten, dass er bei Nichteintritt der aufschiebenden Bedingungen wirtschaftlich vertretbar beendet werden kann.

3. Aufschiebende Bedingungen. Die Bindung der Bevollmächtigung für Haupt- und Bauleistungsverträge an (a) eine bestandskräftige Baugenehmigung ohne wirtschaftlich schwerwiegende Nebenbestimmungen und (b) eine verbindliche Finanzierungszusage schützt den Verein davor, sich Zahlungsverpflichtungen in größerem Umfang auszusetzen, solange die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen nicht gesichert sind. Die Definition der wirtschaftlich schwerwiegenden Nebenbestimmung über Schwellenwerte schafft Rechtssicherheit für das handelnde Organ.

4. Umlage – Vermeidung eines unzulässigen Vorratsbeschlusses. Ein abstrakter Vorratsbeschluss über eine zukünftige, nicht konkretisierte Umlage wäre rechtlich risikobehaftet und anfechtbar. Die Mitgliederversammlung muss den außerplanmäßigen Finanzbedarf im Kern selbst feststellen. Deshalb benennt Ziffer 6 (ii) konkret: das zu finanzierende Projekt, die Gesamtkosten und die geplanten Finanzierungsmittel, die konkret bezifferte Deckungslücke bzw. den klar definierten Auslöser, den Höchstbetrag je Mitgliedskategorie sowie den objektiven Mechanismus der Fälligkeit. Damit verbleibt die Grundentscheidung über Anlass, Zweck, Größenordnung und zeitlichen Rahmen bei der Mitgliederversammlung; dem Vorstand und Lenkungsausschuss obliegt nur noch die technische Feststellung der bereits konkretisierten Voraussetzungen.

5. Sonderumlage 2027. Die Sonderumlage 2027 trägt der realistischen Möglichkeit einer Baukostensteigerung während der mehrjährigen Bauausführung Rechnung. Auch sie wird den Anforderungen an einen zulässigen Umlagebeschluss gerecht: Anlass (Baukostensteigerung ≥ 5 % und fehlende alternative Deckung), Zweckbindung (ausschließlich Schließung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für das Bauvorhaben nach Ziffer 1), Höchstbetrag je Mitgliedskategorie sowie ein Gesamthöchstbetrag in Kombination mit der Umlage nach Ziffer 6 (ii) sind durch die Mitgliederversammlung selbst festgelegt. Dem Vorstand/Lenkungsausschuss obliegt nur noch die technische Feststellung der Tatbestandsvoraussetzungen, die zusätzlich unter einen einstimmigen Beschluss beider Gremien gestellt ist. Gleichzeitig wird dadurch vermieden, dass bei einer moderaten, durch allgemeine Baupreisentwicklung verursachten Kostensteigerung eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit erheblichen Verzögerungsrisiken einberufen werden muss.

6. Budgettoleranz und Rückkopplung. Die Toleranzschwelle von 5 % wahrt die Handlungsfähigkeit in der Bauphase und entspricht der Praxis bei vergleichbaren Vorhaben. Oberhalb dieser Schwelle greift das gestufte System: zunächst die Sonderumlage 2027 nach Ziffer 6 (iii) (soweit deren Voraussetzungen vorliegen), darüber hinaus ein erneuter Mitgliederversammlungsbeschluss. Die Berichtspflicht sichert die laufende Kontrolle durch die Mitgliedschaft.

V . Beschlussformel (Abstimmungstext)
Die Mitgliederversammlung beschließt:

(1) die Realisierung des Bauvorhabens „Vereins- und Kletterzentrum“ mit einem Gesamtbudget  von bis zu € 10.500.000 netto;

(2) Vorstand und Lenkungsausschuss unmittelbar nach dieser Mitgliederversammlung zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages über sämtliche Geschäftsanteile an der Blöckle Boulderzentrum Ravensburg GmbH (Kaufpreis höchstens 500.000 €) nach Maßgabe der Ziffer 2 der Vorlage zu ermächtigen;

(3) Vorstand und Lenkungsausschuss unmittelbar nach dieser Mitgliederversammlung zur Beauftragung eines Architekten mit der Leistungsphase 5 HOAI nach Maßgabe der Ziffer 3 der Vorlage zu ermächtigen;

(4) Vorstand und Lenkungsausschuss gemeinschaftlich zum Abschluss aller zur Umsetzung des Bauvorhabens erforderlichen übrigen Verträge zu bevollmächtigen, aufschiebend bedingt durch (a) eine bestandskräftige Baugenehmigung ohne wirtschaftlich schwerwiegende Nebenbestimmungen und (b) eine verbindliche Finanzierungszusage gemäß Ziffern 4 und 5 der Vorlage;

(5) die Erhebung einer Umlage gemäß Ziffer 6 (ii) der Vorlage nach Maßgabe der dort festgelegten Konkretisierungen;

(6) die Erhebung einer Sonderumlage im Jahr 2027 gemäß Ziffer 6 (iii) der Vorlage, soweit sich während der Bauausführung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf wegen einer Baukostensteigerung von 5 % oder mehr ergibt und nicht anderweitig gedeckt werden kann, nach Maßgabe der dort festgelegten Konkretisierungen.

Ravensburg, den 28.04.2026

Der Vorstand / Der Lenkungsausschuss

 
 

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